Montagebedingungen 

für den Zaunbau

Allgemeine Montagebedingungen der PAJAS Metall GmbH für die Errichtung von Zaun- und Toranlagen

 

Bau seitige Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf:

Baugenehmigung

Der Bauherr ist dafür verantwortlich, dass die Ware am richtigen Ort montiert wird und verpflichtet sich alle notwendigen Genehmigungen und etwaige erforderlichen Nachweise der Statik rechtzeitig vor Abruf der Arbeitsleistungen einzuholen, dies gilt insbesondere bei Zaun- und Toranlagen die öffentlichrechtlich genehmigungspflichtig sind.
 

Zaunverlauf

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass Höhen-, Eck- und Knickpunkte mittels Pflöcke oder anderen Kennzeichnungsmitteln verbindlich angegeben werden, ggf. ist vor Zaunaufbau die Grenzfestlegung durch einen vereidigten Vermessungssachverständigen im Auftrag des Grundstückseigentümers und auf dessen Kosten herzustellen.
 

Bausparten

Der Auftraggeber bzw. Grundstückseigentümer hat vor Baubeginn bei allen öffentlichen Versorgungsträgern zu klären, ob Sparten (Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation, Fernwärme etc.) im Grundstücksbereich liegen, auf dem die Zaun- und Toranlage errichtet werden soll. Die PAJAS Metall GmbH wird vom Auftraggeber von jeglichen Schadensersatzansprüchen Dritter aus der Beschädigung von nicht mitgeteilten Sparten frei gestellt. Kommt es auf Grund von Sparten zu einer Änderung des ursprünglich geplanten Zaunverlaufs, so entscheidet der Auftraggeber unmittelbar über den neuen Verlauf und die Möglichen Mehrkosten der Anlage.
 

Baugelände

Das Baugrundstück ist so bereitzustellen, dass die Zaun- oder Toranlage in einem fortlaufenden Arbeitsgang ohne Unterbrechung errichtet werden kann. Das bedeutet, es wird ein Arbeitsraum von 270 cm Breite in der Gesamtlänge der Zaun- oder Toranlagen benötigt. Des weiteren muss der Arbeitsraum so präpariert sein, dass er mit einem beweglichen Arbeitsgerät befahren werden kann.
 

Baugrund

Die erforderlichen Fundamente müssen sicher gesetzt werden. Deshalb muss der Untergrund unter der Oberschicht der Bodenklasse 3 oder 4 gem. DIN 18300 VOB/C entsprechen. Sind Oberflächenschichten der Bodenklasse 1 von mehr als 10 cm Stärke vorhanden, so muss der Bauherr dafür Sorge tragen, dass die Schichten abgetragen und entsorgt werden. Dies gilt auch für Bauschutt oder Erde sowie für Findlinge, Mauerreste, Pflanzen, Wurzeln und anderen Hindernissen gleich welcher Art, die nicht den Bodenklassen 3 und 4 entsprechen. Ebenfalls ist vom Auftraggeber das auftreten von Wasser beim Ausheben des Bodens zu beseitigen. Für den Einbau von Zaun- und Toranlagen an vorhandenen Bauwerken oder Strukturen kann keine Gewährleistung übernommen werden. Die Beurteilung, ob das für die Zaun- und Torbauteile vorgesehene Bauwerk geeignet ist, obliegt gänzlich dem Auftraggeber.
 

Baustellenstillstand

Ist es dem Auftraggeber nicht möglich die vorstehenden technischen Vorgaben für die Errichtung der Zaun- und Toranlage zu gewährleisten und es kommt hierdurch zu Behinderungen, so ist die PAJAS Metall GmbH berechtigt, die hieraus entstandenen Stillstandskosten des Montagepersonals auf dem Grundstück sowie erneute An- und Abfahrten auf Regie gemäß einem reduzierten Stundensatz von EUR 35,00 zzgl. MwSt. je Mitarbeiter abzurechnen. Voraussetzungen für die Durchführung der Arbeiten ist frostfreier Boden. Für Baustellenstillstände die die PAJAS Metall GmbH nicht unmittelbar zu verantworten hat, kann der Auftraggeber keinen Schadensersatz geltend machen.
 

Bauausführung

Der Bodenaushub für die Fundamentarbeiten wird von der PAJAS Metall GmbH im Bereich der Zaunflucht verteilt. Bei der Anweisung seitens des Arbeitgebers den Aushub zu lagern oder zu entsorgen, so werden diese Arbeiten auf Regie zu folgenden Kostensätzen zzgl. etwaiger Deponie-gebühren sowie MwSt. abgerechnet.


• Stundensatz- Monteur EUR 42,50
• Stundensatz- Lader EUR 70,00
• Stundensatz- LKW EUR 70,00


Sind Endbohrarbeiten mit einem üblich hydraulischen Bohrgerät nicht zu bewältigen, so wird dies mit Hand oder Stemmhammer durchgeführt. Diese Arbeiten auf Regie werden anhand von täglich durch den Auftraggeber gegenzeichnenden Stundenzetteln nachgerechnet. Folgende Stundensätze zzgl. MwSt. gelten hierbei als vereinbart:

• Stundenlohn EUR 42,50
• Stundensatz- Stemmen EUR 57,00
• Stundensatz- Elektriker EUR 57,00

Abweichend von der zuvor genannten Regelung gelten beim Auftreten anderer Bodenklassen als im Angebot/ Auftrag beschrieben nachfolgenden Einheitspreisen als Zulagen zzgl. MwSt. pro Pfostenloch als vereinbart.

• Bodenklasse 5 EUR 20,00
• Bodenklasse 6 EUR 30,00
• Bodenklasse 7 gelten gesonderte Vereinbarungen
• Zulage für sorgfältiges Handschachten
• wegen Leitungen/ Kabel EUR 20,00

Es ist nicht auszuschließen, dass es durch Erdbohrarbeiten und durch die Errichtung der Zaun- und Toranlage zu Beschädigungen von Asphaltierung, Pflasterung sowie Lockerung des Bodens kommt. Nacharbeiten für die genannten Sachen sind nicht im Preis und Lieferumfang enthalten.Zaunanlagen auf Betonmauern verstehen sich in bauseits erstellte Aussparungen. Spitz- oder  Diamantbohrarbeiten, die durch unsere Monteure gefertigt werden, erfolgen nach Aufwand. Die Montagearbeiten werden von der PAJAS Metall GmbH an Subunternehmen vergeben.
 

Annahmepflicht

Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware bzw. die Gewerke unverzüglich nach Montage zu überprüfen und anzunehmen. Mängel sind uns spätestens innerhalb von fünf Tagen schriftlich anzuzeigen, wobei die Anzeige innerhalb dieser Frist bei uns eingegangen sein muss. Kann die Anlage durch einen nicht von uns zu vertretenden Umstand nicht oder nicht vollständig eingebaut werden, so ist die Zahlung für die Anlage und die Montage zu leisten.
 

Sonstiges

Im Übrigen erfolgt die Auftragsdurchführung nach den Bestimmungen der VOB Teil B in der jeweils bei Vertragsabschluss geltenden Fassung.
 

Stand Reisdorf den 01.01.2014

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